Individualisierung


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Was unser Autor Gregor Mausolf da am Rande einer Veranstaltung zufällig sah, zeigt gleichermaßen »Do’s and Dont’s« in Sachen Fahrzeug-Individualisierung. Über die Schäden, die der Rost eventuell angerichtet hat, kann man fundiert wohl nur nach einer HU urteilen. Wahllos angebrachte Aufkleber sind lediglich ein Eingriff in die Optik und damit Geschmackssache. Unstrittig ist aber, dass eine solche Dachladung – zumal teilweise ungesichert – unzulässig ist. Auch das Taxischild am Auto verstößt gegen geltendes Recht. Die scharfkantige Motorhaubensicherung ist mindestens dubios. Dem Baustellenschild, das zur Dachladung gehört, kann man natürlich eine symbolische Bedeutung zumessen… Übrigens: Das Fahrzeug trug im Original, so wie es da stand, ein Kfz-Kennzeichen. Ob eine gültige HU-Plakette vorhanden war, war bei der Entstehung des Schnappschusses in der Eile nicht zu ermitteln.

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