Kfz-Steuer für immer abgehakt


Ablösung von 1933 macht sich für Rune Sander richtig bezahlt

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Davon träumt wohl jeder Besitzer eines Autos oder Motorrades: Nie wieder Kfz-Steuer bezahlen. Rune Sander aus einem kleinen Dorf bei Lübeck genießt dieses Privileg. Seine BMW R42, Baujahr 1928, ist seit 1933 für alle Zeiten steuerbefreit. Ein steuerliches Kuriosum, das sich für den 56-jährigen Oldtimer-Liebhaber über die Jahre richtig bezahlt macht.

Foto: Matthias Mausolf

1933, der Beginn eines tausendjährigen Reiches – zum Glück dauerte es nur zwölf Jahre. Viel Großes sollte entstehen, und dafür brauchte es natürlich eine Menge Geld. Chronisch leere Staatskassen gab es schon damals. Da kamen pfiffige Bürokraten auf den Gedanken, ihren Bürgern die Einmalzahlung der Kfz-
Steuer anzubieten. Das Ganze war nicht gerade billig, schließlich wollte Vater Staat ja auch etwas davon haben. Im Falle unserer BMW R42 mit ihren 494 ccm Hubraum lag die Ablösesumme bei 63 Reichsmark. Gemessen an der heutigen Kaufkraft sind das laut Deutscher Bundesbank rund 271 Euro. Aktuell liegt die Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 500 ccm bei jährlich 46 Euro.

Rune Sander bekam vom Sohn des Erstbesitzers beim Kauf der R42 neben der Bescheinigung über die Ablösung der Kfz-Steuer und der Original-Bedienungsanleitung auch den Kaufbeleg vom 7. Februar 1928. Demnach hat die Firma Fendler & Lüdemann aus Hamburg für „1 BMW-Motorrad, Typ R42 (…) inkl. Lichtanlage, Tachometer, Tageszähler, Boschhorn, Soziussitz, Fußrasten und Schlusslicht“ 1.949 Reichsmark kassiert.

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Dieses Dokument ist für Rune Sander jedes Jahr 46 Euro wert: Die Bescheinigung über die Ablösung der Kfz-Steuer aus dem Jahre 1933.

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Es war ein Zocken auf die Zukunft, denn das lebenslang bezog sich auf das Motorrad und nicht auf seinen Erstbesitzer. Ein Unfall, Diebstahl oder auch eine Beschlagnahme für den Kriegseinsatz und der BMW-Fahrer hätte die Steuerzahlung in den Wind schreiben können. Doch in diesem Fall lief alles glatt und das bis heute. „Die Bescheinigung wird vom Finanzamt akzeptiert“, freut sich Rune Sander. Ja, ja, die deutsche Bürokratie ist halt in jeder Hinsicht gründlich und korrekt.

Eine dauerhafte Ablösung der Kfz-Steuer hat es nach 1933 nie wieder gegeben, recherchierte Ingeburg Grüning, Pressesprecherin im Bundesfinanzministerium, nach Anfrage des KÜS-Magazins. Sie war auf Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1933 beschränkt. Die Bescheinigung des Finanzamts musste übrigens als Steuerkarte auf jeder Fahrt mitgeführt werden. Wie viele Fahrzeughalter heute noch von der einmaligen Kfz-Steuer profitieren, könne das Finanzministerium nicht ermitteln, so Grüning. Die meisten dürften ohnehin Bestandteil von Oldtimer-Sammlungen sein und mit 07er-Kennzeichen bewegt werden, vermutet sie.

Die BMW R42 wurde im November 1925 auf der Deutschen Automobilausstellung in Berlin vorgestellt. Sie war das zweite Tourenmotorrad von BMW und wurde bis 1928 in über 6.500 Exemplaren gebaut. Die Maschine hat einen Zweizylinder-Boxer-Viertaktmotor mit Seiten-Ventilsteuerung. Hub und Bohrung sind mit 68 mm identisch, woraus sich ein Hubraum von 494 ccm ergibt. Damit werden 12 PS bei 3.400 min−1 und eine Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h erzielt. Die Kraftübertragung vom Dreiganggetriebe zum Hinterrad erfolgt mittels Kardanantrieb.

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Ein Kommentar

  1. Bei meinem DIXI ging es nicht so problemlos! Erst verwehrte mir eine Sachbearbeiterin die Anerkennung der Steuerbefreiung. Über einen Rechtsanwalt wurde Einspruch eingelegt. Dann gab es doch noch die Anerkennung. Die Verfahrenskosten hatte ich dann zu bezahlen, da keine Rechtsschutzversicherung gegen die Finanzbehörden angehen darf. Leider hat der Anwalt eine Gebührenvereinbarung vorgeschlagen und mich nicht beraten, das ruhen zu lassen. Hier standen seine Kosten in keiner Relation zu den Streitkosten.