Sicherheit und Gesundheit auch im Homeoffice!


Was Arbeitgeber wissen müssen

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Das Homeoffice ist aus den meisten Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aber Achtung: Unternehmen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter Sorge zu tragen, auch wenn der Schreibtisch im heimischen Büro steht! Das bedeutet zum Beispiel die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Ergonomische Gegebenheiten müssen beachtet und die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden. Hier bietet die KÜS Service GmbH einen neuen Service an: Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen die Gefährdungsbeurteilung.

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