DVR-Seminar zu Verboten und Sanktionen


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„Nein Junge, das darfst du nicht! Leg das sofort wieder hin!“ Und dann: Erstmal heulen und dann ein zorniges und unmissverständliches „Ich will das aber!“ – Wer von uns kennt das aus Kindertagen nicht noch? Und die Konsequenz daraus: Alles, was verboten war, machte umso mehr Spaß. Und war umso mehr ein Objekt der Begierde. Weil es einfach faszinierend war, herausfinden zu können, warum denn das, was man jetzt nicht durfte, so toll und außergewöhnlich war. Notwendige Schritte waren das für uns alle irgendwie auf dem Weg zur Selbstfindung und zur Auslotung unserer Grenzen.

So, und nicht anders ist es auch bei vielen jungen Menschen, wenn sie endlich im Besitz der ersehnten Erlaubnis zum Führen eines Autos im öffentlichen Straßenverkehr sind. Und alsbald kommen die Bilder aus Kindertagen wieder hoch: „Nein Junge, das darfst du nicht!“ Was aber darf ich, und was darf ich nicht? Und vor allem: Wie gilt es zu sanktionieren, wenn eine Grenze überschritten wurde, die aus gutem Grund vorgegeben wurde?

Meist geht es dann darum, irgendwann irgendwo zu schnell gewesen zu sein. „Verkehrsüberwachung und Sanktion“ – Was wirkt?“, so lautete dann auch das Thema eines Presseseminars des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Eine Fragestellung, die unter den Nägeln brennt. Denn unangepasste Geschwindigkeit ist (immer noch) die Ursache Nummer eins bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Heißt anders rum: Leute, haltet Euch an Schilder, die sagen: Bis hierhin mit dem Gasfuß und nicht weiter. Tempolimits nennt der Gesetzgeber das. Und spätestens bei diesem Begriff ist dann (zu?) schnell von Abzocke und Kopfprämie die Rede. „Die stehen hier doch nur, um Kohle zu machen! Die sollten mal da oder da stehen …“

Stammtischparolen oder doch mehr? Oder einfach völlig fehl am Platz? Einer, der polarisiert in dieser öffentlichen Diskussion und in keiner Talkshow kein Blatt vor den Mund nimmt, ist Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft. Seine These von der Notwendigkeit der Halterhaftung ist bekannt. Sie bedeutet nichts anderes, als dass bei Verkehrsdelikten nicht nur der Führer des Fahrzeugs, der sich oft unerkannt aus dem Staub machen kann, sondern auch dessen Halter herangezogen werden kann. 

Das, so Wendt, verhindere, dass Mitarbeiter von Polizei und Behörden oft wie der bekannte „Ochs vor’m Berg“ da stünden und ihre Zeit mit der ergebnislosen Suche nach den Schuldigen verplemperten. Doch damit alleine ist es nicht getan, um eine Änderung des Gefahren- und Gefährdungsbewusstseins bei Rasern herbei zu führen. „Mir kann doch keiner erzählen, er wüsste nicht, an wen er sein Auto verliehen hätte. Da kommt man sich doch auf den Arm genommen vor“, schilderte der oberste Polizei-Gewerkschafter die Szene, wenn es darum ging, Halter von Fahrzeugen in Regresse zu nehmen und bei Ihnen nachzuforschen, wer das betroffene Fahrzeug zur fraglichen Zeit denn nun gefahren habe.“

„Außer Rand und Band“, nannte Polizei-Direktor Rainer Fuchs von der Polizei Köln seinen Einblick in die illegale Raserszene. Eine Präsentation, bei der vieles deutlich wurde: Häufig stecken junge Deutsche mit Migrationshintergrund dahinter. Entweder Geringverdiener oder Arbeitslose, die mit ausgeliehenen oder auf Verwandte zugelassenen Fahrzeuge ihr Tun treiben. Der technische Zustand dieser „Boulevard-Bomber“ ist in der Regel zum Haare raufen. In solchen Fällen hilft dann nur noch das Motto dieses Seminars: Sanktion, und zwar möglichst früh und möglichst schmerzhaft. Und das heißt dann: Möglichst langer Entzug der Fahrlizenz.

 

Foto DVR

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