Crashtests mit erschreckenden Resultaten


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In Deutschland werden jeden Tag viele behinderte Menschen mit ihren Rollstühlen in Fahrzeugen transportiert. Die Rollis fungieren dabei als Fahrzeugsitz. Dazu gelten für die ab September 2009 hergestellten und so genutzten Rollstühle klar definierte Vorschriften. Sie müssen durch die Hersteller geprüft, im Verwendungszweck deklariert und als geeignet gekennzeichnet sein. Im Idealfall entwickelt der Hersteller für diese Rollstühle selbst spezielle Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078. Für die Nutzung als Fahrzeugsitz müssen neue Rollstühle eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben und zudem einen Kraftknoten erhalten.

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Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Das DIQ hat in einer Feldstudie bei Schulkindern, die mit dem Rollstuhl im Fahrzeug transportiert wurden, Versäumnisse festgestellt. Etwa 85 % der geprüften Rollstühle entsprachen nicht den Vorschriften. Die Kinder wurden in einfacheren, Klapprollstühlen transportiert. Auffällig war auch, dass den Busfahrern und Begleitern häufig nicht die Zeit bleibt, die Rollstühle vorschriftsmäßig zu befestigen. Sie werden in dieser schwierigen Situation häufig mit dem Problem alleine gelassen.

In der Studie des DIQ fiel auch auf, dass es zwar vorgegebene Prozeduren zur Befestigung dieser Rollstühle gibt, diese aber nur auf speziell entwickelte und für den Transport zugelassene Rollstühle anwendbar sind. Bei einfacheren Modellen fehlen die Adapter.

Die im Auftrag des DIQ durchgeführten Crashtests zeigten in ihren Auswirkungen deutlich die Unterschiede zwischen den für die Nutzung als Fahrzeugsitz zugelassenen und den dafür nicht erlaubten Rollstühlen. Bei einem Crash mit 50 Stundenkilometern zeigte der zugelassene Rollstuhl relativ geringe Beschädigungen. Dies bedeutet für den Insassen des Rollstuhls, dass er ein geringes Verletzungsrisiko hat.

Gecrasht wurde auch ein nicht zugelassener, aber in der Feldstudie oft im Fahrzeug gesehener Rollstuhl. Innerhalb der Erhebung fiel auf, dass adäquate Befestigungspunkte und Befestigungsmaterial häufig fehlten. Zeit- und Kostendruck machen hier oftmals die guten Absichten der Fahrer zunichte, die Insassen entsprechend der Vorschrift zu sichern. Der Rollstuhl wurde in den Crashtests nahezu gänzlich zerstört, er klappte regelrecht zusammen. Diese Tatsache und die ungeeigneten Rückhaltesysteme würden im Falle eines echten Crashs zu schweren Verletzungen, wenn nicht gar zum Tode des Rollstuhlinsassen führen. Es ist auch zu erwarten, dass durch die unzureichende Befestigung andere Fahrzeuginsassen bei einem Unfall massiv gefährdet sind.Durch die unsichere Befestigung der nicht erlaubten billigen Rollstühle während des Transportes verbiegen sich deren Strukturen. Dies kann bereits bei leichten Bremsmanövern passieren. Teure Reparaturen und Bereitstellungen von Ersatzstühlen sind die Folge.

Nach den in der Feldstudie und den Crashtests gewonnenen Erfahrungen sind die Forderungen des DIQ klar. „Hier wird am falschen Ende gespart. Das DIQ fordert die Verantwortlichen auf, schnell und nachhaltig Abhilfe zu schaffen. Mobilität muss auch für behinderte Menschen mit den höchsten Sicherheitsstandards möglich sein. Dazu sind für den Transport geeignete Rollstühle und einheitliche Anbindungen absolut notwendig,“ so Thomas Koch, der Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Qualitätsförderung e. V.

Das DIQ wird sich dem Thema der sicheren Mobilität behinderter Menschen auch weiterhin annehmen.

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