Ans Lenkrad: Mit 17 oder schon mit 16?


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Die einen kriegen ihn nicht früh genug, die anderen möchten ihn freiwillig abgeben, wenn sie merken, dass sie den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind. Es ist schon ein ewiges hin und her mit dem offiziellen Nachweis, der es uns erlaubt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Also ein Fahrzeug selbst zu führen, selbstverständlich, nicht irgendwo mitzufahren. 

Jetzt, da das begleitende Fahren mit 17 Jahren sozusagen schon Standard geworden ist, zieht das Land Niedersachsen ein Pilotprojekt für das begleitete Fahren bereits mit 16 Jahren in Erwägung. Da wird die Frage nach der Eignung und nach den Forderungen für den jungen Menschen immer offensichtlicher und auch dringlicher. 

Fakt ist,
das begleitete Fahren ist ein Erfolg

Um genau dieses Thema ging es auch bei einem Presseseminar des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Zwar ist der Stellenwert des Führerscheins bei Jugendlichen von dem des Smartphones überholt worden. Doch gerade bei Jugendlichen, die auf dem Land leben, und zur Schule, zum Ausbildungsplatz oder zu sozialen Treffpunkten möchten, geht das oft nicht anders als mit dem Auto. Heißt im Umkehrschluss: Wer früher fahren will, muss auch früher lernen. Über »zukünftige Anforderungsstandards in der Fahrerlaubnisprüfung« sprachen die beiden Referenten Tino Friedel und Mathias Rüdel von der Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr in Dresden.

 

Viele Eltern haben heute schon ein mulmiges Gefühl, wenn das Kind mit gerade mal 17 Jahren das Familienauto kutschieren darf. Selbstverständlich nur dann, wenn Papa oder Mama neben dran sitzen und als eingetragene »Fahrlehrer auf Probe« agieren und bis Tempo 100 auf der Landstraße Hilfestellung leisten. Was aber, wenn es, wie jetzt gedanklich angestoßen, schon mit 16 Jahren mit einem solchen Modellversuch losgehen soll? Wie soll man einen Pubertierenden auf diese Welt voller Verantwortung für sich und andere vorbereiten? Muss man da nicht, wie die beiden Referenten des DVR-Seminars erläuterten, überlegen, welche Anforderungen man an die Prüfung in Zukunft stellt? Muss die Prüfung und damit auch deren Standards den neuen Vorhaben angepasst werden?

Fakt ist, dass das begleitete Fahren, das erstmals 2004 in Niedersachsen mit einem Modellversuch erprobt wurde, ein Erfolg ist. Sagen jedenfalls, die, die es wissen müssen. Weil sie nichts anderes tun, als junge Menschen an den individuellen Straßenverkehr heranzuführen. So erklärte auf dem letzten Verkehrsgerichtstag in Goslar der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Gerhard von Bressensdorf: „Je länger man am begleiteten Fahren teilnimmt und je mehr man dabei fährt, desto größer ist der Erfolg.“ Die Teilnehmer am begleiteten Fahren, so führte er weiter aus, hätten später 20 Prozent weniger Unfälle. Auch aus diesem Grund unterstütze der Verband den Vorstoß des niedersächsischen Fahrlehrerverbandes in Bezug auf den „Führerschein mit 16“.

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat steht diesem Ansinnen durchaus offenbar positiv gegenüber. Die Phase des begleitenden Fahrens könne dadurch verlängert werden. Zunächst aber gilt es, das zu prüfen, was die beiden Seminar-Referenten ins Spiel gebracht haben: Reicht der Anforderungsstatus für die Prüfung dafür aus, oder muss nachgebessert werden?

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