Verkehrszeichen in Deutschland


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Aus wenigen zarten Pflänzchen, die anfangs sogar nur Automobilclubs setzten oder Firmen sponserten, ist in mehr als 100 Jahren ein kaum noch überschaubarer Schilderwald gewachsen. Trotz staatlicher Aufsicht und umfangreicherer Regelungen kommt es dabei immer wieder zu kostspieligem Wildwuchs, der Verkehrsteilnehmern oft nicht weiterhilft, sondern eher verwirrt.


1910:
8 Verkehrszeichen

Erst ab 1910 waren im Deutschen Reich Verkehrszeichen einheitlich geregelt: Es gab vier Warnungstafeln, drei Sperrtafeln und die Tafel für Höchstgeschwindigkeiten. Ortsschilder und Wegweiser wurden vom ADAC oder dem Deutschen Touringclub aufgestellt und über zusätzliche Werbung wie z. B. für Reifen oder Schokolade finanziert. Ab 1927 kamen zu 20 Gebots- und Verbotsschildern elf (ebenfalls rot umrandete) Sperrschilder und vier Hinweiszeichen auf blauem Grund.

Ab 1934 wurde nach 28 Warn-, Gebots-, Verbots- und Hinweiszeichen sowie elf Zeichen für Straßensperren unterschieden. Die Reichsfernstraßen wurden nummeriert und an Verkehrsschilder waren nun „geschäftliche Anpreisungen“ untersagt. Ab 1938 galten neben sechs Warnzeichen und dreierlei Baken vor Bahnübergängen noch 23 Gebots- und Verbotszeichen sowie sechs Zusatztafeln. Als Stopschild diente das dreieckige HALT-Zeichen. An den Autobahnen standen blaue Ankündigungstafeln, Wegweiser und Wildwechsel-Hinweise.

Nach Kriegsende blieb die Reichs-Straßenverkehrsordnung mit ihren Schildern weiter gültig. Auch die StVO von 1953 war nur eine „Novelle“ der Verordnung von 1937 – brachte aber schon einige neue Zeichen wie Überholverbot, Radweg und Fußgängerüberweg. Weitere Verkehrszeichen, darunter viele Zusatztafeln in Schriftform, wurden ab 1956 eingeführt – die alten Erlasse aus der Zeit vor 1945 aber erst 1970 aufgehoben. 


1971:
über 100 Verkehrszeichen

Ab 1971 ersetzten Bildsymbole viele Beschriftungen, die Zahl der Gefahrenzeichen stieg auf über 50 und das achteckige Stopp-Schild wurde eingeführt. Vorgeschriebene Fahrtrichtungen und Sonderwege zeigte man nun „weiß auf blauem Grund“ an. Zu 20 Varianten von Durchfahrverboten kamen sechs Streckenverbote mit Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit. Parkerlaubnis wurde mit 15 verschiedenen P-Zeichen erteilt und 20 Hinweiszeichen reichten von Autobahnhotel bis Toilette. Inflationär stieg die Zahl der möglichen Zusatzschilder auf über 100.

Braune „touristische Unterrichtungstafeln“ wurden erstmals 1988 genehmigt. Knotenpunkte der Autobahnen bekamen 1990 fortlaufende Nummern und 1991 durfte der aus der DDR-StVO stammende „Grünpfeil“ in ganz Deutschland verwendet werden. Die Gestaltungsnovelle 1992 brachte mehr als 50 Varianten der Verkehrslenkungstafeln und ähnlich viele Zusatzzeichen mit „verbalen Angaben“. Die nur innerorts vorgesehenen Tabellenwegweiser wurden bald – ohne Rücksicht auf Mehrkosten – auch auf Landes- und Bundesstraßen verwendet. Bundesverkehrsminister Tiefensee wollte 2008 „den Schilderwald lichten“ und schlug die Abschaffung von 22 Warn- und Hinweisschildern vor: Bewegliche Brücke, Flugverkehr, Schneeglätte, Steinschlag oder Ufer sollten ebenso verschwinden, wie Mindest- oder Richtgeschwindigkeit. „Nicht die Zahl der verfügbaren, sondern viele der 20 Millionen an deutschen Straßen (oft unsinnig) aufgestellten Schilder sind das Problem“, schrieb ich ihm damals – und erhielt keine Antwort! Die dann 2009 erlassene „Schilderwald“-Novelle wurde aber 2010 aus formalen Gründen wieder aufgehoben.


2017:
über 680 Verkehrszeichen

So sind heute nach dem Schilderkatalog von 2017 über 170 Gefahren- und Vorschriften-Zeichen, mehr als 270 Richtzeichen, genau 43 Zeichen für Verkehrseinrichtungen und über 200 Zusatzzeichen für eine Aufstellung verfügbar – und eigentlich von den Verkehrsteilnehmern zu beachten!

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