Regel und Riegel – die Glosse


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Es ist wahrlich ein Phänomen. Da lesen wir von renommierten und seriösen Motor-Fachjournalisten immer wieder – und Prospekte der Hersteller wiederholen das auch noch –, dass bei Automobilen der Oberklasse oder aus der Sportfraktion bei «250 km/h abgeriegelt» wird.

GlosseKÜS 015

Ich habe mir das mal vorgestellt, was da wohl passieren mag, wenn bei diesem Wahnsinnstempo das Mobil innen oder außen abgeriegelt wird. Das ist doch eine höchstgefährliche Einrichtung. Wohl gedacht zum Schutze allfällig bei dem Tempo fliehen wollender Insassen. Denke ich mal. Schließlich bedeutet abriegeln, dass da ein Behältnis verschlossen, dicht gemacht wird. Folglich müsste diese Abriegelung den sicherheitsrelevanten Baugruppen zugeordnet werden. Wird sie aber nicht. Der Verdacht erhärtet sich zunehmend, dass da etwas ganz anderes gemeint sein könnte. Nämlich die sogenannte Abregelung. Ohne «i» dazwischen. Und die wiederum ist ein technisches Hype, das ab einer vom Herstellerwerk definierten Hochgeschwindigkeit weiterem Tempozuwachs Einhalt gebieten soll. Meist wird eine Geschwindigkeit von 250 km/h in diesem Zusammenhang genannt. Als Begründung für diesen Schritt werden «Sicherheit und Umweltschutz» gerne angeführt. Nett gesagt, oder? Bei der Abregelung werden Kraftstoffzufuhr und/oder Zündfunken ab einem bestimmten Tempo abgestellt. So bleibt dem flinken Fahrer nur noch der Bereich inklusive 249 km/h zur Verfügung. Ist das nicht entsetzlich? Darüber geht dann nix mehr. Wie auch immer, wer mit 250 km/h über den Highway kachelt, wird eben dann abgeregelt, nicht abgeriegelt. Gelle?

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