Die Erfahrung eines Karosserieschadens am aktuellen Fahrzeug mussten bereits 36% der Pkw-Fahrer machen. Die durchschnittliche Schadenshöhe betrug dabei etwa 2.300 €. 40% der Karosserieschäden sind auf fremdverschuldete Unfälle zurückzuführen, 31% auf selbstverschuldete Unfälle. Die restlichen Karosserieschäden entstehen etwa durch Sturm- oder Hagelschäden, Vandalismus oder Wildunfälle.
Um gegen die meisten Eventualitäten abgesichert zu sein, schließen 86 % der Pkw-Besitzer eine Kaskoversicherung ab. 46 % der Fahrzeugbesitzer haben eine Vollkaskopolice, 40 % sind teilkaskoversichert. Nur 14 % geben sich mit einer Haftpflicht zufrieden.
Die Bedeutung der Vertragsklausel Werkstattbindung, nämlich dass Unfallschäden nur in den Partnerwerkstätten der eigenen Versicherung repariert werden dürfen, kennen lediglich 55 % der Autofahrer. Eine Werkstattbindung wird trotzdem größtenteils abgelehnt. Nur etwa ein Fünftel der Versicherungsnehmer hat eine solche Klausel in ihrem Vertrag.
Bei einem Karosserieschaden lassen 61 % der Pkw-Fahrer ein Gutachten von einem freien oder einem Versicherungssachverständigen erstellen. Die restlichen 39 % sehen davon ab. Gerade als Geschädigter sollte man aber unbedingt auf ein Gutachten bestehen. Übrigens, die Geschädigten haben die freie Wahl des Sachverständigen.
Die Regulierung des Schadens wird in 62 % der Fälle über die Versicherung und in 38 % privat abgewickelt. Die über die Versicherung regulierten Schäden werden zu 95 % in professionellen Werkstätten instandgesetzt. Das größte Vertrauen genießen Vertragswerkstätten der eigenen Fahrzeugmarke, welche zu 47 % die Reparatur durchführen. Mit 33 % folgen die freien Werkstätten. Platz drei nehmen Karosserie- und Lackierwerkstätten mit 15 % ein.
Bei der Schadensregulierung nahmen die Versicherer in fast jedem dritten Fall Einfluss auf die Auswahl der Werkstatt, wobei sie in 12 % sogar konkrete Vorgaben machten. Dies empfand jeder fünfte Autofahrer als störend. Im Ergebnis sind 97 % der Autofahrer zufrieden oder sehr zufrieden mit der Schadensabwicklung über die Versicherung. Freien Werkstätten wird ähnlich viel Kompetenz attestiert wie den Vertragswerkstätten. Jedoch wird bei fremdverschuldeten Schäden die Vertragswerkstatt bevorzugt. Bei Eigenverschuldung wird die freie Werkstatt vorgezogen, da sie als preisgünstiger angesehen wird. Einig sind sich die Autofahrer, dass jegliche Schäden – insbesondere die kleinen – behoben werden sollten. Dabei legen 79 % der Autofahrer großen Wert darauf, dass Originalersatzteile verwendet werden.
Pkw-Besitzer wollen die Entscheidungshoheit über die Regulierung eines Schadens nicht aus der Hand geben. Deshalb wählen 67 % eine Fahrzeugversicherung, die ihnen keine Werkstätten vorschreibt. 33 % akzeptieren eine Werkstattbindung, wenn dadurch der Versicherungstarif günstiger wird.