Die Überprüfung moderner Scheinwerferanlagen muss technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. In wenigen Wochen, zum 1. Januar 2015, tritt die neue Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO in Kraft. Alle Informationen dazu hat die KÜS in einem Flyer bereitgestellt.
Den Flyer erhalten Sie kostenlos bei der
Bundesgeschäftsstelle der KÜS
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66679 Losheim am See