Grauzone Robotrecht


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Was den Verkehr sicherer macht

Wenn man als interessierter journalistischer Beobachter der Themenbereiche Sicherheit, Forschung und Zukunftsszenarien rund um den Verkehr in einem Seminar sitzt, und ein Referent mit profundem juristischem Hintergrund als nächster Redner ansteht, dann kann das beim Betrachter schon mal zu leichter Skepsis führen: Wird das jetzt (wieder) zum trockenen Paragrafen-Reiten, dessen Hintergründe sich dem Zuhörer erst  nach einigen Jura-Semestern erschließen?  Nein, in diesem Falle nicht. 

Und das lag bei der Veranstaltung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit dem Thema »Richtung Vision Zero – Was den Verkehr sicherer macht« nicht nur am Thema, das da hieß: »Vernetzt und sicher unterwegs – Automatisierte Fahrzeuge als Herausforderung für die Rechtsprechung«. Es lag auch und vor allem an demjenigen, der diese theoretische Vorgabe mit Leben, mit praktischen Beispielen aus der gelebten Rechtsprechung untermauerte: Professor Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist Forscher, Lehrer und transparenter Erklärer gleichermaßen. 

Die Fallbeispiele, angefangen von einem ganzen Schwarm an Vorkommnissen mit Tesla-Fahrzeugen bis hin zum »Dilemma-Problem« (also die Entscheidung, wer zu Schaden kommt, wenn ein Unfall unausweichlich ist) beim automatisierten Fahren, waren wie eine Krimi-Reihe zum Thema. 


Ein »Tatort«
folgte dem nächsten

Jede Folge mit neuen kriminal-technischen Hintergründen für den Zuschauer und Zuhörer. Aber immer präzise erläutert und dargelegt vom gleichen »Kommissar«.

Hilgendorf leitet seit 2010 die Würzburger Forschungsstelle RobotRecht, von der er selbst sagt, dass sie eigentlich ziemlich abstrakt klinge, aber „wir sind der Meinung, dass wir in diesen Namen alles hineingepackt haben, was an Szenarien möglich erscheint.“ Wenn Mensch und Maschine, Authentizität und Automatismus,  aufeinandertreffen, dann sind Problemfälle vorprogrammiert: Es geht um ethische, versicherungsrechtliche, psychologische, zwischenmenschliche, aber eben auch um juristische Hintergründe.

Um viele Einzelfälle, die belegen: Die Digitalisierung, das Mit- und manchmal auch Gegeneinander von künstlicher Intelligenz und menschlichem (Fehl-)Verhalten, von gewollter und ungewollter, falscher oder richtiger Reaktion ist ein ganz spannendes Thema. Eines, das noch viele Unwägbarkeiten und bisher für unmöglich gehaltene Komplikationen birgt. Und eines, das irgendwann mal in einem neuen, bisher unbekannten Fall auch wieder neue Fragen aufwerfen wird.

Die digitale Transformation, sagt Hilgendorf, sei eine bisher unbekannte und ungeahnte Herausforderung der Rechtsordnung. Es gehe auch um Begriffe wie die Einführung einer »elektronischen Person«. Eine Definition, die so, „meiner Meinung nach nicht notwendig ist“, so Hilgendorf. Weil das Prinzip der Gefährdungshaftung, in vielen verzwickten Fällen in denen Schuld oder Unschuld kaum auszumachen ist, die Urteilsfindung regele.

So, wie in einem guten Tatort am Sonntagabend. Dann aber ohne »Kommissar Hilgendorf«.

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