Feinstaubplakette mängelrelevant bei HU


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Der verbindliche Mängelkatalog für die Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette als geringe Mängel und Plaketten mit falscher Farbe als erhebliche Mängel geahndet werden. Wer also eine grüne Feinstaubplakette in einem Fahrzeug kleben hat, über dessen Feinstaubeinstufung aber nur eine gelbe Plakette zugestanden hätte, muss somit mit der Verweigerung der HU-Plakette rechnen.

Ist das Kennzeichen auf der Feinstaubplakette so verblichen, dass es nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann, ist dies genauso zu bemängeln wie eine Feinstaubplakette auf der noch das Kennzeichen etwa vor einer Ummeldung auf einen anderen Fahrzeughalter vermerkt ist.

Wer keine Feinstaubplakette hat, bekommt keinen Mangel. Die Feinstaubplakette wird nur benötigt, um in eine dafür gekennzeichnete Feinstaubzone einfahren zu dürfen.

Die Mangelbeseitigung stellt sich durch die Entfernung der fehlerhaften Plakette also zunächst einmal relativ einfach dar!

feinstaubplaketten

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