BaSt-Studie zum absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger


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Jeder Autofahrer weiß noch genau, wie sich der Moment anfühlte, indem er seinen Führerschein erhielt. Endlich erwachsen, endlich frei, endlich ungebunden – endlich ohne „Moped“, Bus oder Bahn dahin, wohin man will und keine Eltern mehr, die einen bringen oder abholen. Diese Freiheit ist fantastisch, aber jede Freiheit bringt auch Einschränkungen.

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„Ruf an, wenn Du da bist“ ist für viele junge Autofahrer ein Standardsatz, den sie hören, wenn ihre Reise beginnt und die Eltern am Wohlbefinden interessiert sind. Größer als die Einschränkung der Meldepflicht ist aber wohl für eine Vielzahl von jugendlichen Autofahrern das Alkoholverbot. Selbst für gestandene Fahrer ist „Drink&Drive“ reines Promillelotto: Den Sechser zu schaffen und zu wissen, mit welcher Alkoholmenge im Körper man noch gesetzlich fahrtüchtig ist, gleicht einer Lotterie. Fahranfänger müssen sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr darüber keinerlei Gedanken machen, denn für sie heißt es schlichtweg: „Ich muss fahren – nein Danke!“ Seit 2007 ist gesetzlich geregelt, dass Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag einem absoluten Alkoholverbot unterliegen.

Das Gros kennt das Gesetz

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überprüfte in einer Studie, wie sich das neue Gesetz auf das Unfallgeschehen, auf alkoholbedingte Verkehrsverstöße sowie auf die Akzeptanz dieser Regelung ausgewirkt hat. Das Ergebnis dieser aufwändigen Untersuchung ist positiv: Das Alkohol-Unfallgeschehen von Fahranfängern hat sich durch die Einführung des Alkoholverbotes für Fahranfänger deutlich verbessert. Laut BASt ging die Anzahl Unfallbeteiligter mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 Promille in den ersten zwölf Monaten nach Einführung der Maßnahme im Vergleich zum Vorjahreszeit um stolze 15 Prozent zurück. Schon allein durch das Vorhandensein des Alkoholverbots für Anfänger schmolz die Anzahl alkoholisierter Pkw-Fahrer zwischen 18 und 20 Jahren um mehr als 700 Personen. 95 Prozent der Zielgruppe der Fahranfänger akzeptiert das Alkoholverbot; und mit 98 Prozent wissen fast alle Fahranfänger, dass Alkohol für sie ein absolutes Tabuthema ist.

Gelerntes schnell vergessen

Im Jahre 2008, so die Studienergebnisse, waren 57.637 an einem Verkehrsunfall beteiligte Pkw-Fahrer zwischen 18 und 20 Jahre alt. Das macht immerhin stolze 10 Prozent aller Unfallbeteiligten aus. Legt man die gesamte deutsche Bevölkerung zu Grunde, macht diese Altersgruppe jedoch nur 4 Prozent überhaupt aus. Heißt: Der Anteil von Unfallbeteiligten dieser Altersgruppe ist demnach überproportional höher als nach ihrem Bevölkerungsanteil zu erwarten war. Zieht man nun aus der Altersgruppe und den Verkehrsunfällen die alkoholisierten jugendlichen Fahrer raus, kommt die Studie auf 12 Prozent. Summa sumarum waren insgesamt 4.490 Unfallbeteiligte zwischen 18 und 20 Jahren in 2008 alkoholisiert. Ein weiteres interessantes Detail liest sich in den Vergleichen zwischen den Altersgruppen. Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis, sollte man meinen, ist das Wissen taufrisch und die jungen Fahrer haben alles Verkehrswichtige präsent und abrufbereit auf ihrem „Schirm“. Mag ohne Teufel Alkohol vielleicht sogar stimmen. Aber: Bereits bei einer geringen Blutalkoholkonzentration von 0,1 Promille ist das Unfallrisiko der Anfänger etwa doppelt so hoch wie das der 21- bis 24-Jährigen. Und: Dieses Unfallrisiko entspricht exakt dem der 25- bis 34-Jährigen mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille! In Deutschland sind Samstage und Sonntage die bevorzugten Alkohol-Konsumtage. Über die Hälfte der Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger ereignen sich am Wochenende. Dieser Anteil steigt auf fast 60% an, wenn nur Personen unter 21 Jahre berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Männlein oder Weiblein.

Fazit der Studie

Die jungen Fahrer haben sich dem Thema „Alkoholverbot für Fahranfänger“ verantwortungsvoll gewidmet, der Spaß am Feiern ist nicht auf Gedeih und Verderb an Alkoholkonsum geknüpft, Alternativen werden genutzt. Und wer es noch nicht gehört hat: Man kann auch feiern, ohne zu trinken – man muss aber nicht!

QUELLE: Alkoholverbot für Fahranfänger – Evaluation der Wirksamkeit, Bundesanstalt für Straßenwesen/Aus der Reihe: Mensch und Sicherheit, Heft M 211

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