Autogas


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Autogas bleibt auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Das hat der Bundestag in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni um exakt 1.47 Uhr beschlossen. Vorausgegangen war ein fast vierjähriges Verfahren, in dem sich der Saarbrücker Professor im Ruhestand Dr.-Ing. Harald Altjohann gegenüber Politikern und Behörden massiv für diesen umweltfreundlichen Alternativkraftstoff eingesetzt hatte.

Mit Unterstützung der KÜS hatte Altjohann zusammen mit seinem Kollegen Prof. Dr.-Ing. Thomas Heinze zuvor intensiv an dem auch LPG (Liquefied Petroleum Gas) genannten Kraftstoff geforscht und entwickelt.

Im Projekt V300plus gelang es mit einem Autogas-Fahrzeug auf der Mercedes-Versuchsstrecke in Papenburg mehr als 300 km/h zu erreichen – exakt waren es 301,4 km/h. Plötzlich einsetzender starker Regen verhinderte weitere Runden auf dem Hochgeschwindigkeitsoval – sonst wäre noch mehr drin gewesen.

Dem Zeitgeist folgend, widmete sich darauf das Projekt CO2-100minus der Einsparung von Treibhausgasen. Erneut war die KÜS als Partner dabei. Mit Geld- und Sachleistungen aber auch mit organisatorischer Unterstützung. So gelang es, einen Fiat 500 deutlich unter 100 Gramm CO2 zu drücken. Heute nichts Besonderes, waren 90,9 Gramm im Jahre 2010 auch für Kleinwagen ein Traumwert.

Das Projekt-S1000plus rundete die Forschungen ab. Der Peugeot 5008 schaffte ohne Nachzutanken 1.365 Kilometer ausschließlich mit Autogas. KÜS-Ingenieur Thomas Schuster hatte die Tankklappe vor dem Start in Saarbrücken versiegelt und am Ende die Unversehrtheit des Siegels überprüft.

Das alles überzeugte, und so machte sich Prof. Altjohann auch im Ruhestand für Autogas stark. Er arbeitete mit seinem Fachwissen an der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung mit, sorgte dafür, dass LPG die gleiche Aufmerksamkeit zuteil wurde wie Erdgas (CNG). Ein Kampf gegen Windmühlen, denn hinter CNG standen starke Lobbyisten.

Während bei anderen schon die Sektkorken knallten, als im Dezember 2013 die weitere steuerliche Begünstigung von Autogas und Erdgas als ein Ziel im Koalitionsvertrag formuliert wurde, blieb Altjohann skeptisch. Er wollte es erst glauben, wenn die Tinte unter einem Gesetz und nicht nur einem Koalitionsvertrag trocken sein würde.

Der alte Fuchs sollte zunächst Recht behalten. Unermüdlich besuchte er Verkehrs- und Finanzpolitiker. Mal stieß er auf fundiertes Vorwissen, mal erlebte er Unkenntnis und musste gegen das von interessierten Kreisen verbreitete Argument ankämpfen, Autogas sei ein  Abfallprodukt von Raffinerien. Nachdem der Bundestag im Juli 2015 Druck gemacht hatte, legte das Finanzministerium Anfang 2016 dann endlich einen Gesetzentwurf vor. Dabei sollte Autogas bis Ende 2021 steuerlich gefördert werden – jedes Jahr ein Viertel weniger. Ab 2022 sollte der volle Steuersatz fällig sein.

Anfang 2017 kassierte die Bundesregierung diesen Vorschlag, weil sich an anderer Stelle im Energiesteuergesetz eine Finanzierungslücke aufgetan hatte. Der Beschluss: Ab 2019 sollte der volle Steuersatz fällig werden.

630 Briefe an Bundestagsabgeordnete

„Wir haben eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg“, war die Reaktion des Professors. Mit finanzieller Hilfe der Mineralölindustrie schrieb er alle 630 Bundestagsabgeordnete an. Er erinnerte an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und zeigte noch mal kompakt die Vorteile von Autogas auf.

Im politischen Berlin war er danach bekannt wie der berühmte bunte Hund. Der Alleingang von Finanzminister mit dem Kabinett löste zudem eine Trotzreaktion der Bundestagsabgeordneten aus. Betrachtet man das zwischenzeitliche Aus für die Autogas-Steuerförderung, so kann sich das Ergebnis sehen lassen. Zwischen 2019 und 2022 wird der Steuervorteil langsam abgeschmolzen. Doch auch dann wird LPG hinsichtlich Energie- und Mehrwertsteuer mit 17,5% mehr als heute immer noch ein sehr günstiger und vor allem CO2-, Feinstaub- und Stickoxidarmer Kraftstoff sein.

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